Dein Brautkleid verkaufen – wir übernehmen das für dich
Same dress - different love story
Du möchtest dein Brautkleid nach der Hochzeit weitergeben? Wenn es zu unserem Sortiment passt, nehmen wir es gerne in Kommission. Wir übernehmen die Präsentation, Beratung und den Verkauf bei uns im Loft. Du gewinnst Platz im Kleiderschrank und erhältst bei erfolgreichem Verkauf einen Anteil am Erlös.
Voraussetzungen und Verkaufsbedingungen
- Dein Kleid ist höchstens zwei Jahre alt.
- Es ist professionell gereinigt und frei von Flecken und Beschädigungen.
- Der ursprüngliche Kaufpreis lag bei mindestens 1.000 Euro, ohne Änderungskosten.
- Deine Körpergröße inklusive Hochzeitsschuhen betrug mindestens 170 cm.
- Eine Rechnung oder ein anderer Kaufnachweis ist vorhanden.
- Den möglichen Verkaufspreis stimmen wir anhand vom Neupreis, Alter, Zustand, Änderungen und aktueller Nachfrage mit dir ab. Dieser liegt in der Regel grob bei der Hälfte des ursprünglichen Neupreises.
- Nach erfolgreichem Verkauf erhältst du 50 Prozent des erzielten Verkaufspreises. Die übrigen 50 Prozent entfallen auf Goldstück. Deinen vereinbarten Anteil überweisen wir dir innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf.
- Ob wir dein Kleid aufnehmen können, entscheiden wir anhand von Stil, Zustand, Größe und aktueller Nachfrage. Bitte sende uns deshalb zuerst deine Angaben und Bilder über das Kommissionsformular.
Klingt das grundsätzlich gut für dich? Dann geht es so weiter…
1. Anfrage senden
Fülle unser Kommissionsformular aus und lade aussagekräftige Bilder hoch – gerne von vorne und hinten, von besonderen Details und als Tragebild.
2. Rückmeldung erhalten
Wir prüfen, ob dein Kleid zu unserer aktuellen Auswahl passt. Bei einer Zusage erhältst du einen Preisvorschlag von uns.
3. Vertrag und Übergabe
Wenn wir uns einig sind, schließen wir einen Kommissionsvertrag und vereinbaren die Übergabe oder den Versand deines Kleides.
4. Verkauf
Wir präsentieren dein Kleid und begleiten interessierte Bräute bei der Anprobe.
5. Auszahlung
Nach erfolgreichem Verkauf zahlen wir deinen vereinbarten Anteil innerhalb von 30 Tagen aus.
6. Rückgabe
Wird dein Kleid innerhalb der vereinbarten Kommissionsdauer nicht verkauft, erfolgt die Rückgabe nach den Bedingungen deines Vertrags.